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Personenstandsänderung
beim StA über das AG am LG nach §PStG
Das Wappen der freien Menschheit
Sklavereiabkommen
Das Sklavereiabkommen³ von 1926 ist ein völkerrechtlicher Vertrag
zur Abschaffung der Sklaverei (Zwangsarbeit).
Das international privatrechtliche Abkommen (Konvention/Übereinkommen) wurde im Jahr 1953
durch ein Protokoll³
und durch eine zusätzliche Konvention³
aus dem Jahr 1956 ergänzt.
Durch das Auslaufen der
"Konvention über die Todeserklärung Verschollener"
im Jahre 1967 ist das Sklavereiabkommen
für die Bundesrepublik Deutschland gekündigt.
Das Verschollenheitsgesetz³ (VerschG) klärt anstelle der Konvention
den Umgang mit Verschollenen in der Bundesrepublik Deutschland/
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND (Treuhandgebiet).
Diese 1967 vollzogene Kündigung des Sklavereiabkommens
seitens der Bundesrepublik Deutschland
bietet rechtlich die Möglichkeit legaler Zwangsarbeit
über das Personenstatut „displaced persons“,
welches die „freiwillige“ Verschleppung von Personen mit Arbeitsverbot
[=Gläubiger/GG Artikel 116 (2)] in das Wirtschaftsgebiet erzwingt.
Das Sklavereiabkommen³ ist weiterhin
für das Völkerrechtssubjekt Deutschland gültig!
K o n v e n t i o n ³
Das gesamtdeutsche Dach
Bund und Länder mit gesamt Berlin. Die wirtschaftsfreie Zone Bundesrepublik Deutschland (Lebensraum der Allgemeinheit) und die Treuhandgebiete BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND; Bundesrepublik (DR1871); Bundesrepublik Deutschland mit dem Völkerrechtssubjekt Deutschland (DKR1871). Der UN-Feindstaat DEUTSCHLAND/GERMANY/DR1937 und die UN-Mitglieder Nr.133 & 134.
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