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Weltwirtschaftsforum

• World Economic Forum (WEF)
• "Du wirst nichts besitzen und glücklich sein"
• Warum Wir rechtlich nichts besitzen und ohne Eigentum sind!
• Eigentümer, Inhaber, Besitzer, Treuhänder
• Transhumanismus und die Eigentumsfrage
• legale menschenfeindliche Handlungen im Seerecht
• Handelsverträge sind Friedensverträge
• Die Gläubiger und die völkerrechtliche weiße Flagge
• Wirtschaftszone/Treuhandgebiet
• Wirtschaftsfreie Zone (Heimat)


Staatsangehörigkeit

• frühere deutsche Staatsangehörige GG Art. 116 (2)
• Nicht-Ausbürgerung aus der wirtschaftsfreien Zone (Heimat)
• Einbürgerung in die Wirtschaftszone/Treuhandgebiet
• deutsche Staatsangehörige GG Art. 116 (1)
GG Art. 116 (2)


Die schutzbedürftige Person

• Aufenthaltstitel = int. Geburtsurkunde
• Bestallungsurkunde = Geburtsanzeige
• Vollmacht = Geburtenbuchblatt
Asylantrag


Das Wappen der freien Menschheit


zum Wappen

Sklavereiabkommen

Das Sklavereiabkommen³ von 1926 ist ein völkerrechtlicher Vertrag
zur Abschaffung der Sklaverei (Zwangsarbeit).
Das international privatrechtliche Abkommen (Konvention/Übereinkommen) wurde im Jahr 1953
durch ein Protokoll³ und durch eine zusätzliche Konvention³
aus dem Jahr 1956 ergänzt. Durch das Auslaufen der
"Konvention über die Todeserklärung Verschollener"
im Jahre 1967 ist das Sklavereiabkommen
für die
Bundesrepublik Deutschland gekündigt.
Das Verschollenheitsgesetz³ (VerschG) klärt anstelle der Konvention
den Umgang mit Verschollenen in der Bundesrepublik Deutschland/ BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND (Treuhandgebiet).

Diese 1967 vollzogene Kündigung des Sklavereiabkommens
seitens der
Bundesrepublik Deutschland
bietet rechtlich die Möglichkeit legaler Zwangsarbeit
über das Personenstatut „displaced persons“,
welches die „freiwillige“ Verschleppung von Personen mit Arbeitsverbot [=Gläubiger/GG Artikel 116 (2)] in das Wirtschaftsgebiet erzwingt
.
Das Sklavereiabkommen³ ist weiterhin
für das Völkerrechtssubjekt Deutschland gültig!

K o n v e n t i o n ³