!KOMM€RZ!
• KOLLATERALKONTO MUSTER, MAX
• AKTIVA Muster, Max
• PASSIVA Herr Max Muster
• Buchhaltung: Rechnungsweg und Buchungsweg
• Wertpapiere, Derivate, Versicherung.
• Wirtschaftsgebiet, Treuhandgebiet, Mandatsgebiet, Plündergebiet
• Wirtschaftsgebiet DE = DELAWARE US-Bundesstaat = D.U.N.S. Nr.
Das Kollateralkonto
• MUSTER, MAX ist der Name des Kollateralkontos und wird vom Bund (gesamtdeutsches Dach BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND) herausgegeben.• Der Name der AKTIVA Seite ist Muster, Max (JP) und wird von der Rentenkasse herausgegeben.
• Der Name der PASSIVA Seite ist der Name der Schuldners (JP) und kann z.b. Max Muster oder HERR MAX MUSTER u.a. sein. Der jeweilige Herausgeber der juristischen Person ist der Eigentümer (z.B. Krankenkasse) !
• Zugriff auf das Kollateralkonto ist nur über das GiroKonto der natürliche Person möglich (Pfändungsschutzkonto bei der Sparkasse). Die Werte vom Kollateralkonto werden von der KOLLATERAL AKTIVA auf die PASSIVA Seite des P-Kontos gebucht.
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Buchhaltung
• Bilanz: AKTIVA Vermögen Haben | PASSIVA Schulden Soll.• Konto: AKTIVA Schulden Soll | PASSIVA Vermögen Haben.
• Das Schlußbilanzkonto (SBK) gespiegelt ist die Bilanz.
• Das SBK von heute ist das Anfangsbestandskonto von horgen.
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• Der Buchungsweg muss am Ende immer die Differenz Null (0) ergeben!
Der Buchungsweg mit der Differnz 0 bezeugt das ausgeglichene Konto
und ist ein Indiz für korrekte Buchungsvorgänge.
• Der Rechnungsweg erzeugt die Summe für das jeweilige Konto,
welche als gesetzliche Sicherheit
auf OffShore Konten der Bank lagert.
Aus 100€ können am einem Handelstag 180000€ erbucht werden,
um davon 10% als Sicherheit zu hinterlegen.
• Das Kontolimit (z.b. nicht mehr als 100Millionen €) führt dazu, dass Buchwerte abfallen,
die dann als Treibgut von gerissenen Bankstern in besitz genommen werden.
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Sklavereiabkommen
Das Sklavereiabkommen³ von 1926 ist ein völkerrechtlicher Vertrag
zur Abschaffung der Sklaverei (Zwangsarbeit).
Das international privatrechtliche Abkommen (Konvention/Übereinkommen)
wurde im Jahr 1953durch ein Protokoll³ und durch eine zusätzliche Konvention³
aus dem Jahr 1956 ergänzt.
Durch das Auslaufen der
"Konvention über die Todeserklärung Verschollener"
im Jahre 1967 ist das Sklavereiabkommen für die Bundesrepublik Deutschland gekündigt.
Das Verschollenheitsgesetz³ (VerschG) klärt anstelle der Konvention
den Umgang mit Verschollenen
in der Bundesrepublik Deutschland/
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND (Treuhandgebiet).
Diese 1967 vollzogene Kündigung des Sklavereiabkommens seitens der Bundesrepublik Deutschland
bietet rechtlich die Möglichkeit legaler Zwangsarbeit
über das Personenstatut „displaced persons“,
welches die „freiwillige“ Verschleppung von Personen mit Arbeitsverbot
[=Gläubiger/GG Artikel 116 (2)] in das Wirtschaftsgebiet erzwingt.
Das Sklavereiabkommen³ ist weiterhin für das Völkerrechtssubjekt Deutschland gültig!
K o n v e n t i o n ³