! Juri§terei !

• Kondominium Inland - Ausland - Heimat
• Staatsangehörigkeit ist altes Untertanenrecht
• Der bürgerliche Tod bedeutet der Verlust von Rechtsfähigkeit nach BGB § 1
• Die Auflösung des preußischen Staates (Land Preußen) 1947, übertrug die preußischen Eigenschaften
auf die Staatsangehörigen in den deutschen Ländern, seit 1949 kodifiziert im Art. 116 Abs. 2 S. 2 GG.
• Völkerrecht ist internationales Recht und de facto jede Handlung der natürlichen Person.


Ein Rechtsstaat ist ein Gebührenstaat.
Deine natürliche Person zahlt Gebühren
für die Nutzung fremdes Eigentums bzw. juristischer Personen.

• ein mensch = Allgemeinheit = Jemand = Anwohner am Wohnort
• der Mensch = natürliche Person nach BGB § 1 mit Wohnsitz
• natürliche Person (NP) = Inhaber = Familiename, Vorname
• M u s t e r , Max ist kodifiziert zu MAX MUSTER
• MAX MUSTER ist das P-Konto (Girokonto der NP)
• Die NP ist immer Inhaber einer juristischen Person (JP)


• Die NP ist immer Inhaber einer juristischen Person (JP)
• MAX MUSTER = Inhaber von juristischen Personen
• juristische Person = Konto (Firma) mit AKTIVA und PASSIVA in Wohnhaft
• öffentlich-rechtlicher Name (JP): MUSTER, MAX (Ausweis/Passname)
• Privatname Max Muster; Herr Max Muster; usw.

Die Allgemeinheit (Alemannia) vs. Gesellschaft (Persona)

• Die Allgemeinheit ist der rechtliche Begriff für die Anwohner der Ortschaft (Gemeinde).
• Die deutsche Rechtssprechung dient dem Wohle der Allgmeinheit.
• Die Ausrichtung zum Wohle der Allgemeinheit ist eine bindende Rechtsmaxime
und dient der Juristerei zur eigenen Daseinsberechtigung.
• Die Gesellschaft besteht aus PERSONEN mit dem Auftrag die Allgemeinheit zu versorgen.
• Durch automatisierte Verwaltungsverfahren im deutschen Wirtschaftsgebiet wird die NP Inhaber für private Schuldnertitel und verliert damit die vollumfängliche Rechtsfähigkeit nach BGB § 1.
• Die Gesellschaft besteht aus nicht angeklagten (straffreien) Straftätern,
die rechtlich jederzeit zur Ausgleichspflicht herangezogen werden können.
IGH

Haftung durch Aktzeptanz

• Haftung bedeutet die Pflicht das Konto auszugleichen.
• Das Konto ist eine juristische Person mit AKTIVA und PASSIVA.
• Die auszugleichende Person ist entweder der Eigentümer oder eine andere Person,
welche die Ausgleichspflicht (Haftung) für das Konto übernommen hat.
• Der Mensch (natürliche Person) haftet für eine juristische Person.
• Die Einlassung auf ein Haftungsübernahmeangebot überträgt die Pflicht das Konto (JP) auszugleichen.
• Das Konto ist ausgeglichen, wenn AKTIVA und PASSIVA die Differenz 0 vorweist.
Beispiel: Wenn der Kontostand auf dem Kontoauszug (= PASSIVA Seite des Kontos)
ohne Guthaben ist (= Saldo = 0), ist das Konto ausgeglichen und die Haftung ist erfüllt.
GRUNDGESETZ

Eigentümer und Inhaber

• Art.14 Abs. 2 GG (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
• Der Eigentümer als juristische Person ist der Herausgeber einer Sache (= Name, JP aus dem Sachrecht) und haftet durch den gesetzlichen Vertreter für das eigene Eigentum, für das Rechtsobjekt aus dem Sachrecht, für die juristische Person (Konto) vollumfänglich.
• Der Eigentümer kann durch den gesetzlichen Vertreter die Haftung für das Eigentum jemanden übertragen [~ um an den vollen Genuss des Nießbrauches der Sache zu gelangen ;-)] und verschickt dem folgend postalisch Haftungsübernahmeangebote.
Beispiel: ON/RWE/Vattenfall/EnBW verschicken monatlich Haftungsübernahmeangebote,
die als Vertragverpflichtung verstanden werden, obwohl rechtlich kein Vetragverhältnis vorliegt.
Die Überweisung des Betrages durch die NP ist dann rechtlich eine einseitige Willenserklärung
das Haftungsübernahmeangebot für das Eigentum
(Anschriftsname = JP + Name Vetragskonto = JP) anzunehmen.
Der Hersteller ist der Herausgeber ist der Eigentümer der Sache (JP im Sachrecht) und dieser kann die vollen Eigentumsrechte einbehalten oder veräußern oder jemanden durch eine Lizenz zur Nutzung des Eigentums berechtigen oder die Haftung für das Eigentum jemanden anbieten.
Die BRD als Herausgeber von Ausweis/Pässen

Rechtlich sind Personen dem Staat (Flagge) untergeben,
welcher den Namen der Person herausgibt.

DEUTSCHLAND als Herausgeber von Visum, u.a.

Namen und Parameter (Attribute)

• HLKO: Vor- und Familiennamen dürfen nicht geändert werden.

Namenschreibweisen und Namensdarstellung
• Familienname ist ungleich Nachname.
• Vorname ist ungleich Rufname.
• Name ist ungleich Geburtsname.
• Name ist gleich Geburtsname.
• Name, Vorname sind öffentlich-rechtliche Parameter (Attribute).
• Familienname, Vorname sind die Attribute der natürlichen Person.
• Familienname, Vorname sind kodifiziert zu Vorname Familiename.
• M u s t e r , Max ist gleich MAX MUSTER (P-Konto).

Die natürliche Person NP = Der Mensch

• Rechtssubjekt im Personenrecht mit Familienname, Vorname.
• Inhaber und gesetzlicher Vertreter.
• M u s t e r , Max = MAX MUSTER.
• Der Mensch ist die natürliche Person.
• §1 Der Mensch ist frei.
• Die NP als Rechtssubjekt im Personenrecht ist rechtlich die Kapazität welche die Unterschrift leistet, Überweisungen tätigt, Auto fährt, vor Gericht erscheint.
• Ein mensch (Anwohner) kann sich mit der NP auf eine JP einlassen.
• Einlassungsperson, Unterschriftsperson, Gerichtsperson, u.a. Bezeichnungen.
• Ein mensch (Anwohner) übernimmt mit der natürlichen Person (der Mensch) Haftung für eine juristische Person (Konto).
• Jede Unterschrift der natürlichen person ist rechtlich eine Lebenderklärung.
• Jede Handlung der natürlichen Person ist ein völkerrechtlicher Akt!
Personenstand

Die juristische Person JP

• Rechtsobjekt im Sachrecht.
• Nutzbar sind alle möglichen Attribute und Namensdarstellung außer jene der NP.
• Eine juristische Person ist ein Konto mit Kontoname, Kontonummer, AKTIVA und PASSIVA.
• Der Eigentümer ist immer eine juristische Person.
• Jede juristische Person hat eine Widmung = Verwendungszweck.
• Jede zu kaufende Sache (jedes Einzelstück) ist rechtlich eine juristische Person.
Der Aufwand (Kosten) der Herstellung
und der erzielte Erlös (Umsatz) durch den Verkauf der Sache wird durch AKTIVA und PASSIVA bilanziert.
• Für die juristische Person MUSTER, MAX von Personalausweis/Reisepass mit der Widmung des Schuldners (Typ P; DEUTSCH) haftet der Inhaber (natürliche Person = Muster, Max), welcher als Unterschrift in Erscheinung tritt.
Personenstand II

Durchgriffshaftung

ist die rechtlich richtige Anrede mit der richtigen Schreibweise der einzelnen Personen. Die Durchgriffshaftung ist wesentlich zur Wahrung ureigenster Interessen wie z.b. Unversehrtheit, Existentsicherung. Beispiel:
M u s t e r , M a x mit MAX MUSTER
über MUSTER, MAX
als Direktor beim Landtag Dr. Max Muster.

Das gesamtdeutsche Dach

• die deutschen Länder
• B u n d e s r e p u b l i k D e u t s c h l a n d
• BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
• Bundesrepublik
• Bundesrepublik Deutschland
• Deutschland
• DEUTSCHLAND
Das gesamtdeutsche Dach


Rechtskreise

• MAX MUSTER ist ungleich MUSTER, MAX
• Die Bundesrepublik ist ungleich DEUTSCHLAND
• Die Bundesrepublik Deutschland ist ungleich der BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
• Die deutschen Länder sind ungleich der BUNDESLÄNDER
zum Abbild


Rechtskreise



Die Staatsangehörigkeit

entscheidet darüber wie die Person behandelt werden kann!
• Die deutsche Staatsangehörigkeit StAG von 1 9 3 4
(Reichsangehörigkeit/Reichsbürger) ist 1959 (BGBl) aufgehoben und diese Aufhebung wurde 1999 wieder außer Kraft gesetzt. Die deutsche StAG 1934 wird seit 1977 über die Inhaberschaft für das privatrechtliche "Kind" erworben (StAG § 3), was sich als rechtliche Vermutung mit DEUTSCH (Melderegister deutsch000) offenbart.
StAG 1934

• Das Grundgesetz der BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND kennt und erfasst mehrere Arten von deutscher Zu- und Angehörigkeit.
• GG Artikel 116 (1) erfasst alle Personen, welche rechtlich als Kriegsteilnehmner gelten. Diese erhalten die Staatsangehörigkeit DEUTSCH als Vermutung (deutsche Staatsangehörigkeit), da staatenlose Person verboten sind.
Verzichtserklärung
• GG Artikel 116 (2) Satz 2 erfasst nicht-ausgebürgerte frühere deutsche Staatsangehörige als Staatsangehörige in den deutschen Ländern (Staatsbürger der Monarchien/Einzelstaaten von 1850.)
Diese Personen sind keine Kriegsteilnehnmer, sondern die Gläubiger des weltweiten Finanzsystems im Friedensgebiet.
Bundesverfassungsgericht

Der bürgerliche Tod

naturiert
naturiert = ganz, einheit, vollständiger mensch, Anwohner.
denaturiert = seiner Natur berauben, vergällen, Verunreinigen, versetzen mit..., unvollständig.
Naturalisation = Einbürgerung
naturalisieren = einbürgern = Bürger (Gläubiger/NP) mit Staatszugehörigkeit (Staatsbürgerschaft).
Denaturalisation = Ausbürgerung = Die Staatszugehörigkeit wird zur Staatsangehörigkeit.
• Repatriierung = Staatsangehörigkeit zurückgeben, wiedereinbürgern, Kriegsgefangenschaft verlassen
• Staatsangehörigkeit ist rechtlich eine Kriegsgefangenschaft.
Denaturalisation ist der bürgerliche Tod.
• Die preußische Verfassung von 1850 stellt sich gegen die Denaturalisation und lässt den Bürger (NP) leben ~§ 10 Der Bürgerliche Tod und die Strafe der Vermögenseinziehung finden nicht statt~.
• Die Verfassung für Rheinland Pfalz von 1947 vollendet § 10 durch § 1 Satz 1.
Der Mensch ist frei.
Satz 1 beinhaltet das der Bürger leben muss! zum Abbild



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