!Juri§terei verstehen!

• ein mensch = Allgemeinheit.
• Der Mensch = natürliche Person nach BGB § 1
• Inhaber von juristischen Personen
• juristische Person (JP) = Konto (Firma)
• Staatsname MUSTER, MAX
• Privatname MAX MUSTER
• Kondominium Inland - Ausland - Heimat
• Staatsangehörigkeit ist altes Untertanenrecht
• Der bürgerliche Tod ist Verlust von Rechtsfähigkeit
• Private und staatliche Inhaberschaften

Die Allgemeinheit (Alemannia) vs. Gesellschaft (Persona)

• Die Allgemeinheit ist der rechtliche Begriff für die freie Menschheit/freier mensch.
• Die deutsche Rechtssprechung dient dem Wohle der Allgmeinheit.
• Die Ausrichtung zum Wohle der Allgemeinheit ist eine bindende Rechtsmaxime
und dient der Juristerei zur eigenen Daseinsberechtigung.
• Die freie Menschheit hat die Gesellschaft erschaffen, um sich über Personen zu begüten.
Rechtlich sind Personen als Teil der Gesellschaft dem Staat (Flagge) untergeben,
welcher den Namen der Person herausgibt.
• Jede Nutzung von Personen (NP/JP) macht den Nutzer* zum Teil der Gesellschaft,
was mit den Ausschluß aus der Allgemeinheit einhergeht. Diese für freie menschen "ungünstige" Situation (der rechtliche Ausschluß aus sich selbst) wird mittels Einlassung/Haftungsübernahme auf juristische Personen mit Schuldner Widmung gefestigt.
• Die rechtliche Festigung als Teil der Gesellschaft wird durch weitere Einlassungen
und Inhaberschaften und wiederholende Haftungsübernahmen von juristischen Personen erreicht.
• Anstatt rechtlich als mensch (rufname, Allgemeinheit Muster, Max) aufzutreten,
wird der Name einer fremden juristischen Person ohne Lizenz benutzt.
• Die Benutzung fremden Eigentums ohne Lizenz ist ein Straftatbestand.
• Die Gesellschaft besteht aus nicht angeklagten (straffreien) Straftätern,
die rechtlich jederzeit zur Ausgleichspflicht herangezogen werden können.


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Haftung

• Haftung bedeutet die Pflicht das Konto auszugleichen.
• Das Konto ist eine juristische Person mit AKTIVA und PASSIVA.
• Der Haftende ist entweder der Eigentümer oder eine andere juristische Person,
welche die Ausgleichspflicht (Haftung) für das Konto übernommen hat.

Haftung durch Einlassung

• Der Mensch (natürliche Person) haftet für eine juristische Person.
• Die Einlassung auf ein Haftungsübernahmeangebot überträgt die Pflicht das Konto (JP) auszugleichen.
• Das Konto ist ausgeglichen, wenn AKTIVA und PASSIVA die Differenz 0 vorweist.
Beispiel: Wenn der Kontostand auf dem Kontoauszug (= PASSIVA Seite des Kontos)
ohne Guthaben ist (= Saldo = 0), ist das Konto ausgeglichen und die Haftung ist erfüllt.

Eigentümer

Der Eigentümer als juristische Person ist der Herausgeber einer Sache (= Name, JP aus dem Sachrecht) und haftet durch den gesetzlichen Vertreter für das eigene Eigentum, für das Rechtsobjekt aus dem Sachrecht, für die juristische Person (Konto) vollumfänglich.
Der Eigentümer kann durch den gesetzlichen Vertreter die Haftung für das Eigentum jemanden übertragen [~ um an den vollen Genuss des Nießbrauches der Sache zu gelangen ;-)] und verschickt dem folgend postalisch Haftungsübernahmeangebote.
Beispiel: ON/RWE/Vattenfall/EnBW verschicken monatlich Haftungsübernahmeangebote,
die als Vertragverpflichtung verstanden werden, obwohl rechtlich kein Vetragverhältnis vorliegt.
Die Überweisung des Betrages durch die NP ist dann rechtlich eine einseitige Willenserklärung
das Haftungsübernahmeangebot für das Eigentum
(Anschriftsname = JP + Name Vetragskonto = JP) anzunehmen.
Der Hersteller ist der Herausgeber ist der Eigentümer der Sache (JP im Sachrecht) und dieser kann die vollen Eigentumsrechte einbehalten oder veräußern oder jemanden durch eine Lizenz zur Nutzung des Eigentums berechtigen oder die Haftung für das Eigentum jemanden anbieten.
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Namen und Parameter

Namenschreibweisen und Namensdarstellung.
• Familienname ist ungleich Nachname.
• Vorname ist ungleich Rufname.
• Name ist ungleich Geburtsname.

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Die natürliche Person NP = Der Mensch

• Rechtssubjekt im Personenrecht
• Familienname, Vorname
Muster, Max (= M u s t e r , Max)
• Der Mensch ist die natürliche Person.
• §1 Der Mensch ist frei.
• Die NP als Rechtssubjekt im Personenrecht
ist rechtlich die Kapazität welche
die Unterschrift leistet, Überweisungen tätigt, Auto fährt, vor Gericht erscheint.
• Ein mensch kann sich mit der NP
auf eine JP einlassen.
• Einlassungsperson, Unterschriftsperson, Gerichtsperson, u.a. Bezeichnungen.
• Ein mensch übernimmt mit der
natürlichen Person (Der Mensch) Haftung für eine juristische Person (Konto).
Jede Unterschrift der natürlichen person ist rechtlich eine Lebenderklärung.

Die juristische Person JP

• Rechtsobjekt im Sachrecht
• Eine juristische Person ist ein Konto
mit Kontoname, Kontonummer,
AKTIVA und PASSIVA und unterliegt gesetzlicher Ausgleichspflicht durch den Schuldner,
welcher ebenfalls eine JP ist.
• Jede juristische Person hat eine Widmung = Verwendungszweck.
• Jede zu kaufende Sache (jedes Einzelstück)
in dieser Welt ist rechtlich eine juristische Person. Der Aufwand (Kosten) der Herstellung
und der erzielte Erlös (Umsatz) durch den Verkauf der Sache wird durch AKTIVA und PASSIVA bilanziert.
• Für die juristische Person MUSTER, MAX von Personalausweis/Reisepass mit der Widmung
des Schuldners (Typ P) haftet der Inhaber (natürliche Person = Muster, Max) der als Unterschrift in Erscheinung tritt.

Durchgriffshaftung

ist die rechtlich richtige Anrede mit der richtigen
Schreibweise der einzelnen Personen.
Die Durchgriffshaftung ist wichtig zur Wahrung ureigenster Interessen wie z.b. Unversehrtheit, Existentsicherung.
Beispiel:
Muster, Max mit Muster, Max
über MUSTER, MAX
durch Dr. Max Muster
als Direktor beim Landtag z.H.:max.

Kondominium

Inland - Ausland - Heimat
• Inland ist Nazi Deutschland / DEUTSCHLAND / GERMANY / DEUTSCHES REICH 1937 / Feindstaat der vereinten Nationen (VN/UN).
• Ausland ist Bundesrepublik (ehemals Deutsches Reich 1871), Bundesrepublik Deutschland, BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND, Germany, Deutschland und jedes andere Wirtschaftsgebiet/Treuhandgebiet.
• Heimat ist Bundesrepublik Deutschland (ehemals deutsches Kaiserreich) wirtschaftsfreie Zone, das Völkerrechtssubjekt Deutschland, die deutschten Länder als Rechtsnachfolger der Einzelstaaten.

DDR-BRD


Rechtskapazitäten

• MAX MUSTER ist ungleich MUSTER, MAX
• Die Bundesrepublik ist ungleich DEUTSCHLAND
• Die Bundesrepublik Deutschland ist ungleich der BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
• Des deutschen Reiches ist ungleich des deutschen Reichs
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Die Staatsangehörigkeit

entscheidet darüber wie die Person behandelt werden kann!
• Die deutsche Staatsangehörigkeit StAG von 1934 (Reichsangehörigkeit/Reichsbürger) ist 1959 (BGBl) aufgehoben und 1999 außer Kraft gesetzt, wird aber als rechtliche Vermutung DEUTSCH (Deutsch/deutsch000)
in Personalausweis/Reisepass im Auftrag des Inhabers (natürliche Person) fortgeführt.
• Das Grundgesetz der BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND kennt und erfasst mehrere Arten von deutscher Zu- und Angehörigkeit.
• GG Artikel 116 (1) erfasst alle Personen, welche rechtlich als Kriegsteilnehmner gelten. Diese erhalten die Staatsangehörigkeit DEUTSCH als Vermutung (deutsche Staatsangehörigkeit), da staatenlose Person verboten sind.
• GG Artikel 116 (2) erfasst frühere deutsche Staatsangehörige als Rechtsnachfolger der Staatsbürger der Einzelstaaten von 1850.
Diese Personen sind keine Kriegsteilnehnmer, sondern die Gläubiger des weltweiten Finanzsystems.
• Der Nachfahre als Abkömmling und Erbe in direkter Linie ist berechtigt die Person mit der Widmung des Gläubigers zu nutzen.

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Der bürgerliche Tod

naturiert = ganz, einheit, vollständiger mensch.
denaturiert = seiner Natur berauben, vergällen, Verunreinigen, versetzen mit..., unvollständig.
Naturalisation = Einbürgerung
naturalisieren = einbürgern = Bürger (Gläubiger/NP) mit Staatszugehörigkeit (Staatsbürgerschaft).
Denaturalisation = Ausbürgerung = Die Staatszugehörigkeit wird zur Staatsangehörigkeit.
• Repatriierung = Staatsangehörigkeit zurückgeben, wiedereinbürgern, Kriegsgefangenschaft verlassen
• Staatsangehörigkeit ist rechtlich eine Kriegsgefangenschaft.
Denaturalisation ist der bürgerliche Tod.
• Die preußische Verfassung von 1850 stellt sich gegen die Denaturalisation und lässt den Bürger (NP) leben ~§ 10 Der Bürgerliche Tod und die Strafe der Vermögenseinziehung finden nicht statt~.
• Die Verfassung für Rheinland Pfalz von 1947 vollendet § 10 durch § 1 Satz 1.
Der Mensch ist frei.
Satz 1 beinhaltet das der Bürger leben muss!

L R P