!Juri§terei verstehen!
• ein mensch = Allgemeinheit.
• Der Mensch = natürliche Person nach BGB § 1
• Inhaber von juristischen Personen
• juristische Person (JP) = Konto (Firma)
• Staatsname MUSTER, MAX
• Privatname MAX MUSTER
• Kondominium Inland - Ausland - Heimat
• Staatsangehörigkeit ist altes Untertanenrecht
• Der bürgerliche Tod ist Verlust von Rechtsfähigkeit
• Private und staatliche Inhaberschaften
Die Allgemeinheit (Alemannia) vs. Gesellschaft (Persona)
• Die Allgemeinheit ist der rechtliche Begriff für die freie Menschheit/freier mensch.• Die deutsche Rechtssprechung dient dem Wohle der Allgmeinheit.
• Die Ausrichtung zum Wohle der Allgemeinheit ist eine bindende Rechtsmaxime
und dient der Juristerei zur eigenen Daseinsberechtigung.
• Die freie Menschheit hat die Gesellschaft erschaffen, um sich über Personen zu begüten.
Rechtlich sind Personen als Teil der Gesellschaft dem Staat (Flagge) untergeben,
welcher den Namen der Person herausgibt.
• Jede Nutzung von Personen (NP/JP) macht den Nutzer* zum Teil der Gesellschaft,
was mit den Ausschluß aus der Allgemeinheit einhergeht. Diese für freie menschen "ungünstige" Situation (der rechtliche Ausschluß aus sich selbst) wird mittels Einlassung/Haftungsübernahme auf juristische Personen mit Schuldner Widmung gefestigt.
• Die rechtliche Festigung als Teil der Gesellschaft wird durch weitere Einlassungen
und Inhaberschaften und wiederholende Haftungsübernahmen von juristischen Personen erreicht.
• Anstatt rechtlich als mensch (rufname, Allgemeinheit Muster, Max) aufzutreten,
wird der Name einer fremden juristischen Person ohne Lizenz benutzt.
• Die Benutzung fremden Eigentums ohne Lizenz ist ein Straftatbestand.
• Die Gesellschaft besteht aus nicht angeklagten (straffreien) Straftätern,
die rechtlich jederzeit zur Ausgleichspflicht herangezogen werden können.
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Haftung
• Haftung bedeutet die Pflicht das Konto auszugleichen.• Das Konto ist eine juristische Person mit AKTIVA und PASSIVA.
• Der Haftende ist entweder der Eigentümer oder eine andere juristische Person,
welche die Ausgleichspflicht (Haftung) für das Konto übernommen hat.
Haftung durch Einlassung
• Der Mensch (natürliche Person) haftet für eine juristische Person.• Die Einlassung auf ein Haftungsübernahmeangebot überträgt die Pflicht das Konto (JP) auszugleichen.
• Das Konto ist ausgeglichen, wenn AKTIVA und PASSIVA die Differenz 0 vorweist.
Beispiel: Wenn der Kontostand auf dem Kontoauszug (= PASSIVA Seite des Kontos)
ohne Guthaben ist (= Saldo = 0), ist das Konto ausgeglichen und die Haftung ist erfüllt.
Eigentümer
Der Eigentümer als juristische Person ist der Herausgeber einer Sache
(= Name, JP aus dem Sachrecht) und haftet durch den gesetzlichen Vertreter für das eigene Eigentum,
für das Rechtsobjekt aus dem Sachrecht, für die juristische Person (Konto) vollumfänglich.
Der Eigentümer kann durch den gesetzlichen Vertreter die Haftung für das Eigentum jemanden übertragen
[~ um an den vollen Genuss des Nießbrauches der Sache zu gelangen ;-)]
und verschickt dem folgend postalisch Haftungsübernahmeangebote.
Beispiel:
ON/RWE/Vattenfall/EnBW verschicken monatlich Haftungsübernahmeangebote,
die als Vertragverpflichtung verstanden werden,
obwohl rechtlich kein Vetragverhältnis vorliegt.
Die Überweisung des Betrages durch die NP ist dann rechtlich eine
einseitige Willenserklärung
das Haftungsübernahmeangebot für das Eigentum
(Anschriftsname =
JP + Name Vetragskonto = JP)
anzunehmen.
• Der Hersteller ist der Herausgeber ist der Eigentümer der Sache (JP im Sachrecht)
und dieser kann die vollen Eigentumsrechte einbehalten oder veräußern
oder jemanden durch eine Lizenz zur Nutzung des Eigentums berechtigen oder die Haftung für das Eigentum jemanden anbieten.
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Namen und Parameter
Namenschreibweisen und Namensdarstellung.• Familienname ist ungleich Nachname.
• Vorname ist ungleich Rufname.
• Name ist ungleich Geburtsname.
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