! Juri§terei !
• Kondominium Inland - Ausland - Heimat
• Staatsangehörigkeit ist altes Untertanenrecht
• Der bürgerliche Tod bedeutet der Verlust von Rechtsfähigkeit nach BGB § 1
• Die Auflösung des preußischen Staates (Land Preußen) 1947, übertrug die preußischen Eigenschaften
auf die Staatsangehörigen in den deutschen Ländern, seit 1949 kodifiziert im Art. 116 Abs. 2 S. 2 GG.
• Völkerrecht ist internationales Recht und de facto jede Handlung der natürlichen Person.

Ein Rechtsstaat ist ein Gebührenstaat.
Deine natürliche Person zahlt Gebühren
für die Nutzung fremdes Eigentums bzw. juristischer Personen.
• der Mensch = natürliche Person nach BGB § 1 mit Wohnsitz
• natürliche Person (NP) = Inhaber = Familiename, Vorname
• M u s t e r , Max ist kodifiziert zu MAX MUSTER
• MAX MUSTER ist das P-Konto (Girokonto der NP)
• Die NP ist immer Inhaber einer juristischen Person (JP)

• Die NP ist immer Inhaber einer juristischen Person (JP)
• MAX MUSTER = Inhaber von juristischen Personen
• juristische Person = Konto (Firma) mit AKTIVA und PASSIVA in Wohnhaft
• öffentlich-rechtlicher Name (JP): MUSTER, MAX (Ausweis/Passname)
• Privatname Max Muster; Herr Max Muster; usw.
Die Allgemeinheit (Alemannia) vs. Gesellschaft (Persona)
• Die Allgemeinheit ist der rechtliche Begriff für die Anwohner der Ortschaft (Gemeinde).• Die deutsche Rechtssprechung dient dem Wohle der Allgmeinheit.
• Die Ausrichtung zum Wohle der Allgemeinheit ist eine bindende Rechtsmaxime
und dient der Juristerei zur eigenen Daseinsberechtigung.
• Die Gesellschaft besteht aus PERSONEN mit dem Auftrag die Allgemeinheit zu versorgen.
• Durch automatisierte Verwaltungsverfahren im deutschen Wirtschaftsgebiet wird die NP Inhaber für private Schuldnertitel und verliert damit die vollumfängliche Rechtsfähigkeit nach BGB § 1.
• Die Gesellschaft besteht aus nicht angeklagten (straffreien) Straftätern,
die rechtlich jederzeit zur Ausgleichspflicht herangezogen werden können.
IGH
Haftung durch Aktzeptanz
• Haftung bedeutet die Pflicht das Konto auszugleichen.
• Das Konto ist eine juristische Person mit AKTIVA und PASSIVA.
• Die auszugleichende Person ist entweder der Eigentümer oder eine andere Person,
welche die Ausgleichspflicht (Haftung) für das Konto übernommen hat.
• Der Mensch (natürliche Person) haftet für eine juristische Person.
• Die Einlassung auf ein Haftungsübernahmeangebot überträgt die Pflicht das Konto (JP)
auszugleichen.
• Das Konto ist ausgeglichen, wenn AKTIVA und PASSIVA die Differenz 0 vorweist.
Beispiel: Wenn der Kontostand auf dem Kontoauszug (= PASSIVA Seite des Kontos)
ohne Guthaben ist (= Saldo = 0),
ist das Konto ausgeglichen und die Haftung ist erfüllt.
GRUNDGESETZ

Eigentümer und Inhaber
• Art.14 Abs. 2 GG (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
• Der Eigentümer als juristische Person ist der Herausgeber einer Sache
(= Name, JP aus dem Sachrecht) und haftet durch den gesetzlichen Vertreter für das eigene Eigentum,
für das Rechtsobjekt aus dem Sachrecht, für die juristische Person (Konto) vollumfänglich.
• Der Eigentümer kann durch den gesetzlichen Vertreter die Haftung für das Eigentum jemanden übertragen
[~ um an den vollen Genuss des Nießbrauches der Sache zu gelangen ;-)]
und verschickt dem folgend postalisch Haftungsübernahmeangebote.
Beispiel:
ON/RWE/Vattenfall/EnBW verschicken monatlich Haftungsübernahmeangebote,
die als Vertragverpflichtung verstanden werden,
obwohl rechtlich kein Vetragverhältnis vorliegt.
Die Überweisung des Betrages durch die NP ist dann rechtlich eine
einseitige Willenserklärung
das Haftungsübernahmeangebot für das Eigentum
(Anschriftsname =
JP + Name Vetragskonto = JP)
anzunehmen.
• Der Hersteller ist der Herausgeber ist der Eigentümer der Sache (JP im Sachrecht)
und dieser kann die vollen Eigentumsrechte einbehalten oder veräußern
oder jemanden durch eine Lizenz zur Nutzung des Eigentums berechtigen oder die Haftung für das Eigentum jemanden anbieten.
Die BRD als Herausgeber von Ausweis/Pässen
Rechtlich sind Personen dem Staat (Flagge) untergeben,
welcher den Namen der Person herausgibt.
DEUTSCHLAND als Herausgeber von Visum, u.a.

Namen und Parameter (Attribute)
• HLKO: Vor- und Familiennamen dürfen nicht geändert werden.
Namenschreibweisen und Namensdarstellung • Familienname ist ungleich Nachname.
• Vorname ist ungleich Rufname.
• Name ist ungleich Geburtsname.
• Name ist gleich Geburtsname.
• Name, Vorname sind öffentlich-rechtliche Parameter (Attribute).
• Familienname, Vorname sind die Attribute der natürlichen Person.
• Familienname, Vorname sind kodifiziert zu Vorname Familiename.
• M u s t e r , Max ist gleich MAX MUSTER (P-Konto).



(Reichsangehörigkeit/Reichsbürger) ist 1959 (BGBl) aufgehoben und diese Aufhebung wurde 1999 wieder außer Kraft gesetzt.
Die deutsche StAG 1934 wird seit 1977 über die Inhaberschaft für das privatrechtliche "Kind" erworben (StAG § 3), was sich als rechtliche Vermutung mit DEUTSCH (Melderegister deutsch000)
offenbart.